PRIVATDETEKTIVE   

Privatdetektive beschaffen Informationen und Beweismaterial im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen. Sie haben in Ausübung ihrer Tätigkeit keine hoheitlichen Befugnisse, sondern können nur von den auch für andere Privatpersonen geltenden Rechten Gebrauch machen.

Unsere Privatdetektive sind nach den Richtlinien der ZAD geschulte Fachkräfte. Sie kennen sich aus in allen Ermittlungstätigkeiten, wie Beobachtung, Verfolgung, Nachforschung und Einschleusung.
Neben den praktischen Fähigkeiten (z.B. Beobachtungsgabe, Geduld, Artikulationsgeschick) besitzen unsere Mitarbeiter ein gutes theoretisches Fundament zur Ausübung ihrer Tätigkeit, wie spezielle Kenntnisse in Kriminalistik, Recht, Staatsbürgerkunde und Wirtschaft.

Haben Sie berechtigte Zweifel am Partner Ihres Vertrauens - egal ob im privaten oder geschäftlichen Bereich - sind wir Ihr seriöser und diskreter Ansprechpartner, um die fraglichen Aspekte für Sie aufzuklären.

Wir beschaffen Beweise bei Familien-, Partnerschafts-, Ehe-, Erbschafts- und Mietstreitigkeiten, bei Unterhalts- und Sorgerecht-Streitigkeiten, bei Missbrauch von Krankschreibung, bei unerlaubter Nebentätigkeit, Schwarzarbeit, Wirtschaftskriminalität etc. Außerdem führen wir Aufenthalts- und Leumundsermittlungen durch.

Wir übernehmen einen Auftrag nur nach persönlicher Rücksprache mit dem Auftraggeber, eingehender Darlegung und Überprüfung des berechtigten Interesses des Auftraggebers und schriftlicher Vorlage einer Auftragsbestätigung sowie Vereinbarung eines Dienstleistungsvertrages gem. § 611 BGB.

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Möchten Sie diskret und bequem Ihren Partner überprüfen?
Wir führen für beide Geschlechter Treuetests durch, individuell abgestimmt nach Ihren Vorstellungen, aber immer im seriösen Rahmen.