WACHDIENST   
Aufgaben und Rechte:
Bei einem Doorman handelt es sich um einen uniformierten Sicherheitsmitarbeiter, der die Aufgabe hat, hinter den Kassen und Warensicherungsanlagen in den Ausgangsbereichen präsent zu sein. In erster Linie hat er darauf zu achten, dass kein Kunde mit unbezahlter Ware das Haus verlässt und dass an den Kassen ordnungsgemäß kassiert wird. Löst ein Kunde Alarm aus, überprüft er, welche Sache bei dem Kunden Alarm ausgelöst hat, denn auch Hörgeräte, Bücher aus Leih-Büchereien, Fremdware etc. können unter Umständen Alarm auslösen. Er spricht dann den Kunden höflich an, und überprüft, ob für die Alarm auslösende Ware ein Kassenbon vorhanden ist, und nur vergessen wurde, an der Kasse das Alarmetikett zu entfernen bzw. zu entwerten, oder ob es sich um entwendete Ware handelt. In letzterem Fall wird der Doorman einen in Zivil arbeitenden Detektiv per Funk hinzu rufen. Will die angesprochene Person flüchten oder ihre Personalien nicht angeben, kann der Doorman diese nach § 127 (1) StPO bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig festnehmen. In erster Linie ist er allerdings darauf bedacht, die Ware zurückzuerhalten. Da der Doorman durch seine Uniform als Sicherheitsmitarbeiter für die Kunden erkenntlich ist, hat seine Anwesenheit zwei Effekte:
Der ehrliche Kunde fühlt sich in Ihrem Hause sicher, da er weiß, dass hier aufgepasst und bei Störungen eingegriffen wird.
Der potentielle Ladendieb wird abgeschreckt, da er ebenfalls sieht, dass Sicherheitspersonal vorhanden ist.
Darüber hinaus ist der Doorman aber auch Ansprechpartner für Rat suchende Kunden. Er erbringt gewisse Service-Leistungen, wie z.B. das Erstellen von Eigentumsscheinen oder Umtauschbelegen, oder er ist behilflich beim Einpacken von Ware.

Getreu dem Motto:

Wir wollen nicht nur Straftaten aufdecken, sondern auch zu deren Verhinderung beitragen!

Die Uniform des Doorman kann unterschiedlich sein und sollte dem gesamten Erscheinungsbild des Hauses, in dem er eingesetzt wird, angepasst sein. Wir bieten von unserer Seite zunächst zwei unterschiedliche Möglichkeiten an: Einmal steht die etwas edlere Variante, die aus dunklem Anzug mit Hemd und Krawatte besteht, zur Verfügung. Der Anzug ist durch unser Sicherheitsemblem gekennzeichnet.
Die andere Variante besteht aus einem schwarzen Overall mit Lochkoppel und schwarzen Stiefeln. Diese Ausstattung verwenden wir auch bei Sicherheitsdiensten für Veranstaltungen.
Zu beiden Ausstattungen gehört das Funkgerät, um mit den verdeckt arbeitenden Kollegen oder dem Doorman an einem anderen Ausgang zu kommunizieren.

Voraussetzungen für den Einsatz von Doormen

· Notwendigkeit aufgrund hoher Diebstahlsraten in den Einzelhandelsgeschäften
· Qualifizierte Mitarbeiter einer erfahrenen Detektei, die für stetige Weiterbildung ihrer
· Mitarbeiter sorgt
· langfristig angelegtes Konzept
· In größeren Warenhäusern, insbesondere bei mehrgeschossigen Häusern ist es
· sinnvoll den Doorman zusätzlich zu einem in Zivil arbeitenden Detektiv einzusetzen.
· Lediglich bei kleinen Läden, z.B. Fachgeschäften kann ein Doorman alleine die
· Übersicht über den Laden behalten.

· Gute Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei
· Bereitstellung von Räumlichkeiten, durch die ein eventueller Vorfall schnell aus den
· Verkaufsräumen herausgezogen werden kann.
· Spätestens nach einer dreimonatigen Testphase entscheiden wir gemeinsam mit
· unserem Kunden über Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter und die genauen
· Aufgabenbereiche

Welche Vorteile bietet der Einsatz von Doormen?

· Schutzfunktion für Ihre Mitarbeiter und Kunden
· Abschreckungsfunktion für potentielle Ladendiebe
· Verständigung der Detektive über Funk, wenn verdächtige Personen beim Betreten des
· Hauses beobachtet werden
· Sofortiger Zugriff und Sicherstellung der entwendeten oder manipulierten Ware und
· nach Möglichkeit sofortige Rückführung der entwendeten Ware in die entsprechende
· Abteilung
· Funktion als Zeuge im Ermittlungs- und Strafverfahren
· Einschreiten bei Fällen von Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung,
· Belästigung, unsittlichem Verhalten (z.B. auf Kundentoiletten) etc. in Ihren
· Geschäftsräumen
· Durchführung von Personalkontrollen Informationspartner und Hilfeleistender für
· Kunden.