Was
sie tun und was sie dürfen:
Der
Einzelhandel hat aufgrund der stagnierenden wirtschaftlichen Entwicklung
und der zunehmenden Kriminalitätsrate unserer Zeit in erheblichem Maße
mit dem Ladendiebstahl zu kämpfen. Gerade für kleinere Betriebe ist es
finanziell nicht tragbar, zur Sicherung der Ware vor Diebstahl eigens
Detektive einzustellen. Auch das vorhandene Verkaufspersonal ist in den
meisten Fällen so knapp bemessen, dass es in Zeiten hoher Kundenfrequenz
mit der "Bewachung" der eigenen Ware überfordert ist. Nicht selten sind
die meistens weiblichen Verkaufskräfte verunsichert, wie man einen Kunden,
den man beim Diebstahl beobachtet hat, anspricht, oder haben auch Angst
davor einen Ladendieb anzusprechen, denn deren Reaktionen sind nicht selten
gewalttätig.
Hier ist es sinnvoll, wenn der jeweilige Einzelhändler mit City-Detektiven
zusammenarbeitet, die in solchen Situationen über eine Notrufnummer gerufen
werden können und in kürzester Zeit vor Ort sind.
Die City-Detektive kommen nicht erst, wenn der Diebstahl schon vollzogen
wurde, und der Täter mit der Ware womöglich schon über alle Berge ist.
Wenn das Verkaufspersonal verdächtige Anzeichen im Verhalten einer Person
erkennt, werden die Detektive gerufen und verfolgen den Fall weiter. Das
heißt, sie beobachten das Verhalten der Person im Laden weiter, so dass
das Verkaufspersonal sich wieder mit anderen Kunden beschäftigen kann,
und stellen die Person sofort vor Ort, falls diese etwas entwenden sollte.
Sie stellen die Ware sicher, füllen die Formulare für die Strafanzeige
und gegebenenfalls das Hausverbot aus, und rufen - wenn notwendig - die
Polizei. Sie werden auch später bei Rückfragen als Zeugen Ansprechpartner
für die Polizei bleiben.
Die
Detektive besuchen Ihre Geschäftsräume jedoch nicht nur, wenn sie gerufen
werden, sondern erscheinen täglich in regelmäßigen Abständen bei Ihnen,
um nach Verdächtigen Ausschau zu halten.
Außerdem ist die Sicherheitsdienste Delshad-Jooposht GmbH gerne bereit,
Schulungen durchzuführen, in denen Ihr Verkaufspersonal den Umgang mit
Ladendieben und präventives Verhalten zur Verhinderung von Diebstahl erlernt.
Wir
wollen nicht nur Straftaten aufdecken, sondern auch zu deren Verhinderung
beitragen! Die
rechtlichen Grundlagen ihres Vorgehens : Die
City-Detektive sind keine Polizeibeamten, dass heißt sie verfügen nur
über die sogenannten Jedermann-Rechte.
Das schließt das Mitführen jeglicher Waffen von vorneherein aus. Die Präsenz
von Sicherheitskräften in den Städten soll das Stadtbild auf leise und
gewaltlose Weise positiv beeinflussen, "Möchtegern-Rambos" haben in diesem
Metier keinen Platz. Die City-Detektive haben lediglich Observationsaufgaben
durchzuführen; sie beobachten eine verdächtige Person, ob diese etwas
entwendet. Geschieht aber nichts dergleichen, haben sie keine Handhabe,
die Person anzusprechen oder gar zu durchsuchen.
Ist sich der Detektiv hundertprozentig sicher, dass ein Diebstahl vorliegt
(§ 242 StGB: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der
Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.),
wird er die Polizei verständigen, oder - wenn diese nicht schnell genug
eintrifft - den Dieb ansprechen, ihn um Herausgabe der Ware und um seine
Personalien bitten, damit der Geschädigte - der Geschäftsinhaber - Strafanzeige
stellen kann.
Weigert sich der Dieb oder versucht gar zu fliehen, hat der Detektiv das
Recht zur vorläufigen Festnahme (§ 127 (1) StPO: Wird jemand auf frischer
Tat betroffen, oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist,
oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann
befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft
oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163 b Abs.1.)
Außerdem kann der Detektiv dem Ladendieb in seiner Funktion als Besitzdiener
(§ 855 BGB) ein Hausverbot aussprechen. Voraussetzungen
für den Einsatz von City-Detektiven ·
Notwendigkeit aufgrund hoher Diebstahlsraten in den Einzelhandelsgeschäften
· Qualifizierte Mitarbeiter einer erfahrenen Detektei
· langfristig angelegtes Konzept
· Ausreichende Beteiligung der Einzelhändler, um bei der relativ geringen
Monatsgebühr eine
· ausreichende Finanzierung der City-Detektive
mindestens zu den Kernzeiten garantieren zu
· können
· Gute Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei
· Sollten Sie sich zu einer Partnerschaft mit der Sicherheitsdienste Delshad-Jooposht
GmbH
· entschließen, erheben wir eine monatliche
Organisationsgebühr. Weitere Kosten kommen nicht
· auf Sie zu. Welche Vorteile bietet der
Einsatz von City-Detektiven:
· Observation von verdächtigen Personen in Ihren Geschäftsräumen
· Ihr Personal wird entlastet, indem es sich nicht weiter um diese Personen
kümmern muss,
· sondern sich auf seine eigentlichen Aufgaben
konzentrieren kann
· Sicherstellung der entwendeten Ware und nach Möglichkeit sofortige Rückgabe
an den Händler
· Übernahme aller formalen Vorgänge, wie Erstellen von Strafanzeige und
Hausverbot,
· Verständigung der Polizei, gegebenenfalls
Einbehalten einer Fangprämie (BGH V/ZR 254/77
· vom 06.11.79)
· Schnellste Vorgehensweise, da die City-Detektive über Handy/ Piepser
etc. direkt zu erreichen
· sind
· Aufdeckung von Profi-Dieben, da festgestellt wird, welche Personen mit
welchen "Tricks" gleich
· mehrfach in verschiedenen Läden auffallen
· Langfristig präventive Wirkung, da sich die Existenz der City-Detektive
in den einschlägigen
· Kreisen schnell herumspricht · Besseres
Sicherheitsgefühl gerade auch älterer Menschen in
· den Einkaufsstraßen, da z.B. auch Handtaschenräuber
und Taschendiebe verfolgt werden, und
· damit Erhalt des allgemeinen Niveaus des
Stadtbildes
· Wir unterstützen Sie bei allen Fällen von Diebstahl, versuchtem Diebstahl,
Betrug (z.B.
· Etikettentausch), Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung,
Beleidigung, Belästigung,
· unsittlichem Verhalten (z.B. auf Kundentoiletten)
etc.
· Abschreckungsfunktion unserer Aufkleber und Schilder, die Sie als unsere
Partner kenntlich
· machen
· Sie erhalten regelmäßige Berichte über die Vorkommnisse in Ihrer Umgebung,
so dass Sie über
· unsere Aktivitäten und Aufdeckungen informiert
sind.
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