VIDEOÜBERWACHUNG   

Videoüberwachung wird nicht nur zur Aufdeckung von Straftaten erfolgreich genutzt, sondern hat auch einen nicht zu unterschätzenden präventiven Effekt.
Letzteren üben sicherlich die sichtbar installierten Kameras aus, die u.a. aus dem Einzelhandelsbereich hinlänglich bekannt sind.

Des weiteren können wir Ihnen aber auch versteckte Kameras anbieten, deren Anwendung jedoch an gewisse rechtliche Auflagen gebunden ist. Im Bereich der verdeckten Video-Überwachung von Mitarbeitern ist dies nur bei entsprechend gewichtigen und schutzwürdigen Interessen und Pflichten des Arbeitgebers zulässig.

Dieses berechtigte Interesse muss der Arbeitgeber glaubwürdig und schlüssig darlegen. Eine unbegründete und dauerhafte Überwachung mit verdeckten Kameras ist vielmehr unzulässig und ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der beobachteten Personen.

Informieren Sie sich bei uns. Im jeweiligen Einzelfall beraten wir Sie gerne und stellen Ihnen moderne und bewährte Geräte zur Verfügung.